Satzung

Es macht keinen Spaß, lange Texte am Bildschirm zu lesen. Wir geben daher in Kurzform die wesentlichen Satzungsinhalte wieder:

1. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden. Es gibt keine Einschränkung für den Erwerb der Mitgliedschaft. Voraussetzung ist die Anerkennung der Vereinssatzung. Es ist erwünscht (aber nicht Bedingung), dass beim Vereinsbeitritt einer/eines Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter ebenfalls Mitglied wird. Der niedrige Vereinsbeitrag führte dazu, dass bei den meisten unserer Kinder und Jugendlichen ein oder manchmal zwei Elternteile ebenfalls Mitglied wurden. Der Aufnahmeantrag ist ein Formular, dass mitunter erst nach zwei bis drei (Probe-)Übungsstunden ausgehändigt wird.

2. Rechte der Mitglieder
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr. Wahlberechtigt für alle Vorstandsämter sind die Mitglieder ab 18 Jahre, für Ämter ohne juristische Verantwortung (z. B. Notenwart) bereits ab 16 Jahre.

3. Vorstand und Mitgliederversammlung
Der Vorstand besteht aus 6 Personen. Die Funktionen "musikalischer Leiter" (Dirigent) und 1. Vorsitzender werden zur Zeit in Personalunion von derselben Person wahrgenommen. Die Mitgliederversammlung tagt im Normalfall einmal jährlich, und zwar im 1. Quartal eines jeden Jahres.

4. Beiträge und Beitragszahlung
Der Monatsbeitrag für Kinder und Jugendliche beträgt 1,50 EUR und für Erwachsene 2,00 EUR. Als Vergünstigung für Familien gibt es einen Familienbeitrag ohne Begrenzung der Personenzahl. Er beträgt 5,50 EUR (zwei Erwachsene und ein Kind), so dass das zweite und jedes weitere Kind quasi beitragsfrei ist. Der Beitrag wird halbjährlich per SEPA-Lastschrift-Mandat erhoben. Weitere Informationen sind auf der Seite "SEPA" enthalten.

5. Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein kann durch einfachen Brief erklärt werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat spätestens 6 Wochen zum Halbjahresende zu erfolgen (also bis zum 15. Mai oder 15. November), um zum 30. Juni oder 31. Dezember zu wirken.